| Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß |
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Ein Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn der Fahrzeugführer bei Durchfahren der Lichtzeichenanlage „Rot“ hatte. Es kommt nicht auf die Haltelinie an, sondern auf das Passieren der Lichtzeichenanlage. Sodann unterscheidet man zwischen dem 1. Einfachen Rotlichtverstoß Das Rotlicht hat bis eine Sek. Rot gezeigt. Folge: Bußgeld 90,00 € und 3 Punkte in Flensburg 2. Qualifizierter Rotlichtverstoß Rotlicht länger als eine Sek. Folge: Bußgeld 200,00 €, 4 Punkte in Flensburg, einen Monat Fahrverbot 3. Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung Bis eine Sek. Rot, aber Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer Folge: Bußgeld 200,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg 4. Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung Bis eine Sek. Rot, aber Zusammenstoß mit anderem Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit der Rotlichtfahrt Folge: Bußgeld 240,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg 5. Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung Mehr als eine Sek. Rot, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer Folge: Bußgeld 320,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg 6. Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung Länger als eine Sek. Rot, Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Rotlichtfahrt Folge: Bußgeld 360,00 €, einen Monat Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg |
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